Unsere Landesinnung Nord als kompetente Service-Einrichtung

Das Gebäudereinigerhandwerk ist mit 600.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur das beschäftigungsstärkste Handwerk in Deutschland, sondern mit einem Umsatz von über 19 Mrd. Euro auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Um die gemeinsamen Interessen und Bedürfnisse zu artikulieren und wirksam zu vertreten, ist eine starke Vertretung der Arbeitgeber im Gebäudereinigerhandwerk unumgänglich. Diese Interessenvertretungen sind vorrangig die Innungen, die Landesinnungen und der Bundesinnungsverband. Derzeit sind in Deutschland ca. 2.500 Betriebe Mitglied in einer Innung und dadurch Bestandteil einer starken und durchsetzungsfähigen Solidargemeinschaft. Eine Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und steht unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammer.

Kern-Tätigkeitsgebiete sind u.a.:

  • Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
  • Öffentlichkeitsarbeit und Interessenvertretung in der Politik
  • Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
  • Bildung von Prüfungsausschüssen und Abnahme von Gesellenprüfungen nach § 33 Handwerksordnung im Auftrag der Handwerkskammer.
  • Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
  • Erstellung von Gutachten und Auskünfte über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.
  • Tarifwesen durchführen bzw. begleiten, Kontakte schaffen und pflegen, Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Stellen (Handwerkskammer) durchführen.

 


Körperschaft des öffentlichen Rechts:
Die Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks Nord ist nach der Handwerksordnung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Geschichtliches

Die Landesinnung besteht seit dem 01. Juli 1981. Es wurde an diesem Termin eine Fusion aus den Gebäudereiniger-Innungen Kiel und Lübeck vollzogen.

Die Gebäudereiniger-Innung KIEL ist hervorgegangen aus der Glasreiniger-Innung KIEL, die 1926 gegründet wurde. Über die Gründung der Gebäudereiniger-Innung LÜBECK gibt es keine näheren Informationen, da alle Unterlagen 1945 nach der Bombardierung Lübecks "untergegangen" sind.

Die Landesinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird rechtfähig durch Genehmigung durch den Minister für Wirtschaft, Technik und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein.

Organisation

In Schleswig-Holstein sind in den Bezirken der Handwerkskammern Flensburg und Lübeck über 60 Fachbetriebe der Landesinnung angeschlossen.

Mitgliedsbetriebe bilden in der Regel Lehrlinge im Ausbildungsberuf Gebäudereiniger-/in sowie kaufmännische Berufe aus.

Zusätzliche Fachorganisation sind:

Vorstand und Geschäftsleitung

der Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerk Nord

Obermeister

Mario Plieske

Saarbrückenstraße 145

24114 Kiel


Tel: 0431 65949380

Stellvertreter:
Sina Birck

Weitere Vorstandmitglieder:

Katharina Kuhnert
Philipp Gerdellebracht

Benjamin Struß

 

Geschäftsleitung

Oliver Königs

Am Kiel-Kanal 2

24106 Kiel

Tel: 0431 66864999